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FG Saarland, 19.01.1999 - 1 K 63/98 |
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Papierfundstellen
- EFG 1999, 403
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- FG Saarland, 12.01.1993 - 1 K 310/92
Umsatzsteuer; Wohnmobilvermieter als Unternehmer
Auszug aus FG Saarland, 19.01.1999 - 1 K 63/98
Der Senat versteht deshalb weiterhin den Unternehmerbegriff des § 2 Abs. 1 UStG als Typusbegriff (vgl. dazu bereits FG Saarland. Urteil vom 26. Oktober 1990 1 K 150/90, EFG 1991, 283; Urteil vom 13. September 1990 1 K 80/89, EFG 1991, 285; Urteil vom 12. Januar 1993 1 K 310/92, EFG 1993, 614).Die Tätigkeit eines gewerblichen Wohnmobil Vermieters wird dadurch gekennzeichnet, daß er einem möglichst großen Interessentenkreis eine möglichst große Anzahl unterschiedlicher Fahrzeuge zeitlich begrenzt und entgeltlich zur Verfügung stellt, sowie ein Büro und Einrichtungen zur Unterbringung und Pflege der Fahrzeuge unterhält; seine Tätigkeit ist auf Gewinnerzielung gerichtet (FG des Saarlandes, Urteil vom 12. Januar 1993, 1 K 310/92, EFG 1993, 614).
- EuGH, 29.02.1996 - C-110/94
Inzo / Belgischer Staat
Auszug aus FG Saarland, 19.01.1999 - 1 K 63/98
Ebenfalls nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 29. Februar 1996, C 110/91, BStBl. II 1996, 655) kann eine unternehmerische Tätigkeit auch dann zu bejahen sein, wenn es im fraglichen Veranlagungszeitraum oder generell nicht zur Ausführung von Umsätzen gekommen ist, wenn jedoch erkennbar ist, daß der Steuerpflichtige eine unternehmerische Tätigkeit ernsthaft und alsbald anstrebt.Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden, wenn die spätere Ausführung entgeltlicher Leistungen ernsthaft beabsichtigt ist und die Ernsthaftigkeit dieser Absicht durch objektive Merkmale nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird (vgl. EuGH, Urteil vom 29.2.1996, Rs. C-110/94, BStBl. 1996 II, S. 655, 657, Tz. 15, 17; BMF-Schreiben vom 2. Dezember 1996, BStBl. 1996 1, 1461; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 1997, 6 K 1703/96, EFG 1998, 422).
- BFH, 18.07.1991 - V R 86/87
Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen …
Auszug aus FG Saarland, 19.01.1999 - 1 K 63/98
Diese Vorgehensweise entsprach bis zum Urteil vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BStBl. II 1991, 776, der Sache nach auch der Rechtsprechung des BFH (…dazu Stadie, in: Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG , Komm., § 2 Anm. 251 ff [Stand: Mai 1996]).
- EuGH, 26.09.1996 - C-230/94
Enkler / Finanzamt Homburg
Auszug aus FG Saarland, 19.01.1999 - 1 K 63/98
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-230/94, DStR 1996, S. 1686 für die Fälle der Vermietung unterschieden: Wird ein Gegenstand üblicherweise ausschließlich wirtschaftlich genutzt, so ist dies im allgemeinen ein ausreichendes Indiz dafür, daß sein Eigentümer ihn für Zwecke wirtschaftlicher Tätigkeiten und folglich unternehmerisch nutzt. - EuGH, 14.12.1993 - C-110/91
Moroni / Collo
Auszug aus FG Saarland, 19.01.1999 - 1 K 63/98
Ebenfalls nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 29. Februar 1996, C 110/91, BStBl. II 1996, 655) kann eine unternehmerische Tätigkeit auch dann zu bejahen sein, wenn es im fraglichen Veranlagungszeitraum oder generell nicht zur Ausführung von Umsätzen gekommen ist, wenn jedoch erkennbar ist, daß der Steuerpflichtige eine unternehmerische Tätigkeit ernsthaft und alsbald anstrebt. - FG Rheinland-Pfalz, 27.11.1997 - 6 K 1703/96
Auszug aus FG Saarland, 19.01.1999 - 1 K 63/98
Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden, wenn die spätere Ausführung entgeltlicher Leistungen ernsthaft beabsichtigt ist und die Ernsthaftigkeit dieser Absicht durch objektive Merkmale nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird (vgl. EuGH, Urteil vom 29.2.1996, Rs. C-110/94, BStBl. 1996 II, S. 655, 657, Tz. 15, 17; BMF-Schreiben vom 2. Dezember 1996, BStBl. 1996 1, 1461; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 1997, 6 K 1703/96, EFG 1998, 422). - FG Baden-Württemberg, 11.07.1990 - XII K 200/86
Auszug aus FG Saarland, 19.01.1999 - 1 K 63/98
Der Senat versteht deshalb weiterhin den Unternehmerbegriff des § 2 Abs. 1 UStG als Typusbegriff (vgl. dazu bereits FG Saarland. Urteil vom 26. Oktober 1990 1 K 150/90, EFG 1991, 283; Urteil vom 13. September 1990 1 K 80/89, EFG 1991, 285; Urteil vom 12. Januar 1993 1 K 310/92, EFG 1993, 614). - FG Saarland, 26.10.1990 - 1 K 150/90
Umsatzsteuer; Unternehmereigenschaft bei Fahrzeugvermietung
Auszug aus FG Saarland, 19.01.1999 - 1 K 63/98
Der Senat versteht deshalb weiterhin den Unternehmerbegriff des § 2 Abs. 1 UStG als Typusbegriff (vgl. dazu bereits FG Saarland. Urteil vom 26. Oktober 1990 1 K 150/90, EFG 1991, 283; Urteil vom 13. September 1990 1 K 80/89, EFG 1991, 285; Urteil vom 12. Januar 1993 1 K 310/92, EFG 1993, 614). - FG Saarland, 13.09.1990 - 1 K 80/89
Umsatzsteuer; private Schwimmbadvermietung und Unternehmereigenschaft
Auszug aus FG Saarland, 19.01.1999 - 1 K 63/98
Der Senat versteht deshalb weiterhin den Unternehmerbegriff des § 2 Abs. 1 UStG als Typusbegriff (vgl. dazu bereits FG Saarland. Urteil vom 26. Oktober 1990 1 K 150/90, EFG 1991, 283; Urteil vom 13. September 1990 1 K 80/89, EFG 1991, 285; Urteil vom 12. Januar 1993 1 K 310/92, EFG 1993, 614).
- FG Saarland, 14.06.2000 - 1 K 73/00
Unrichtiger Rechnungsausweis beim "Ist-Versteuerer"; Keine Bedeutung der Motive …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteile vom 12. Januar 1993 1 K 310/92, EFG 1993, 614; vom 19. Januar 1999 1 K 63/98, EFG 1999, 403 jeweils m.w.N.) sind die in § 2 Abs. 1 UStG enthaltenen Merkmale weitgehend unbestimmt und auch nicht durch Interpretation im Sinne einer abstrakten, für alle Anwendungsfälle des Unternehmerbegriffs geltenden Definition bestimmbar. - FG Hessen, 08.11.2000 - 6 K 4774/96
Abgrenzung zwischen unternehmerischem Weinhandel und privater Weinversorgung; …
Wohnmobilvermietung), des BFH (Urteil vom 12. Dezember 1996 V R 23/93, BStBl II 1997, 368) und des Finanzgerichts des Saarlandes (Urteil vom 19.1.1999 1 K 63/98, EFG 1999, 403) dann, wenn der Gegenstand des Unternehmens Anlaß zur Prüfung gibt, ob dieses auch aus privaten Gründen betrieben sein kann, die tatsächlichen Umstände der Betätigung zu vergleichen mit denjenigen, unter denen die entsprechende Tätigkeit üblicherweise ausgeübt wird.